Unsere Antworten auf Ihre Fragen

Frequently Asked Questions

Begeben Sie sich umgehend in häusliche Quarantäne und veranlassen Sie (sofern gewünscht) einen kostenlosen PCR Test bei den unten gelisteten Ansprechpartnern. Sie dürfen sich frühestens am 5. Tage freitesten.

PCR Test Partner

Bei Ihrem Hausarzt, einem Testzentrum welches PCR anbietet oder bei unseren Kooperationspartnern: Gemeinschaftspraxis Dr. med. Michael & Adam von Ostrowski, Lütgendortmund oder Hausärztepraxis Bochum – Wali Yaqoobi und Dr. Kahle.

Ja, wir sind ein offiziell vom Gesundheitsamt genehmigtes Testzentrum und alle Mitarbeiter haben eine Schulung zur Entnahme von Proben und Testdurchführung durchlaufen.

Unsere Tests sind EU-weit zertifiziert und erfüllen die Standard des „Digitalen COVID Zertifikat der EU“. Weiterhin haben alle unsere Tests eine Sensitivität von >90% und eine Spezifität von >98% und sind damit zumeist auch international gültig. Alle Tests sind auf Englisch und Deutsch.

Nein, seit dem 1.3.23 kosten alle Schnelltests 10 Euro.

Nein, wir bieten nur Antigen-Schnelltests mit EU Zertifikat an. Diese sind jedoch EU-weit und häufig auch international anerkannt und zumeist (auch für Reisen) ausreichend.

Falls Sie einen positiven Schnelltest von uns haben können Sie einen PCR Test an folgenden Stellen bekommen:

Bei Ihrem Hausarzt, einem Testzentrum welches PCR anbietet oder bei unseren Kooperationspartnern: Gemeinschaftspraxis Dr. med. Michael & Adam von Ostrowski, Lütgendortmund oder Hausärztepraxis Bochum – Wali Yaqoobi und Dr. Kahle.

Ja, sofern das Zielland einen Antigen-Schnelltest zur Einreise verlangt oder ein „Digitales COVID Zertifikat der EU“.

Ja, bitte wählen Sie dafür bei Testbuchung den namentlichen Nachweis/Übertragung für die Corona-Warn App. Das Zertifikat wird nach Testdurchführung digital in Ihrer Corona-Warn- oder CovPass-App abgebildet. Den dafür benötigten QR Code finden Sie in Ihrer Ergebnis E-Mail, nicht auf dem ausgedruckten Dokument.

Ja wir testen Kinder in jedem Alter. Kleinkinder testen wir mit Lollitests.

Einwilligungserklärung Minderjährige unter 12 Jahren ohne Begleitung der Eltern hier downloaden

Ja, für Kleinkinder

Wir testen nur im vorderen Nasenbereich.

Entfällt ab 1.3.23

Sie haben Anspruch auf anteilige Rückerstattung der nicht verbrauchten Einheiten, sofern Sanitatis alle Testzentren vor Ablauf der Gültigkeit schließt.

Kostenlose Tests ab 13.11.

Sie haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung aufgrund der neuen Regelung bezüglich kostenloser Test ab dem 13.11. Auf schriftlichen Antrag per Mail, vorzugsweise über das angehängte Formular unter Angabe Ihrer vollständigen Stammdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail, Kaufdatum, Telefonummer, Ursprünglich verwendete Zahlungsmethode, alle Personen, die mit der Karte/Flat getestet wurden) erstatten wir Ihnen auf Kulanz anteilig nicht verbrauchte Einheiten auf Ihre ursprüngliche Zahlungsart. Die Erstattungssumme errechnet sich wie folgt:

a) 10er Karten: (Kaufpreis) minus (Anzahl der durchgeführten Tests mal 15)

b) Wochenflats: (Kaufpreis) minus (Anzahl der durchgeführten Tests mal 15)

c) Monatsflats: (Kaufpreis) minus (Anzahl der angebrochenen und verstrichenen Wochen mal 33,75)

Abgestellt wird auf den Eingang der E-Mail bei uns. Eine Erstattung in Bar ist ausgeschlossen. Eine Pflicht zur Erstattung existiert in diesem Kulanzfall nicht. Der Antrag zur Erstattung ist bis spätestens Sonntag 21.11. zu stellen.

Erstattungsformular

Ihr Passwort ist Ihr Geburtsdatum mit Punkten. Bspw. 02.04.1990

 

Die QR Codes die in der CoronaWarn App oder CovPassApp hinterlegt sind können auch in Apple Wallet/Health übertragen werden. Dafür einfach die QR Codes scannen oder Screenshotten. Wenn Sie dann den Screenshot öffnen und den QR Code darin antippen wird Ihnen die Option Health angeboten.

Die Testzertifikate können Sie einfach in Ihre CoronaWarnApp übertragen durch den QR Code, den Sie in der E-Mail bekommen. Bitte sagen Sie aber unseren Mitarbeitern, dass die einen CoronaWarnApp QR Code benötigen.

Entfällt ab 1.3.23

Mit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:

  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • stationäre Pflegeeinrichtungen
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Pflege
    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • Entbindungseinrichtungen
    • ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
    • Arzt
    • Obdachloseneinrichtungen
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige

Die Voraussetzungen sind glaubhaft zu machen.

Sie müssen uns glaubhaft machen, dass Sie zu einer Personengruppe mit vergünstigsten Konditionen gehören, da Sie ansonsten volle 15 Euro zahlen müssen. Wir speichern die vorgelegten Dokumente nicht.

Mögliche Arten der Glaubhaftmachung sind:

  • Krankheit: Attest
  • Schwangerschaft: Mutterpass
  • Besuch in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern: Formblatt
  • Pflege von Angehörigen: Selbstverfasstes Schreiben samt Ausweiskopie des Gepflegten
  • Besuch von Risikopersonen: Ausweiskopie
  • Keine Möglichkeit zur Impfung: Attest
  • Veranstaltung in Innenräumen: Formloses Schreiben
  • Rote Corona-Warn-App: App vorzeigen
  • Kleinkinder: Kinderpass, Versichertenkarte
  • Haushaltsangehörige von Infizierten: Positiver Test des Infizierten auf dieselbe Adresse
  • Freitestung: Positiver Test von Ihnen
  • Betreuung von Behinderten oder die Behinderten selbst: Behindertenausweis/Kopie

Darüber hinaus bietet der Bund eine Eigenerklärung/Selbstauskunft an, die wir auch akzeptieren.

Es sind auch andere Arten der Glaubhaftmachung möglich und es liegt im ermessen der Mitarbeiter diese zu akzeptieren.

Wenn sie weder einen Anspruch auf kostenlosen Test haben kostet ein Schnelltest 10 Euro.

Online bei Terminbuchung:

  • Giropay
  • Kreditkarte

Im Testzentrum

  • Bar
  • Visa/Master/Kreditkarte
  • EC/Girokarte

Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit bei weiteren Fragen per E-Mail oder über Kontaktformular.